Maschinist für Löschfahrzeuge

Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Bedienen maschinell angetriebener Einrichtungen - mit Ausnahme von maschinellen Zugeinrichtungen - und sonstiger auf Löschfahrzeugen mitgeführten Geräte und die Vermittlung von Kenntnissen und richtiger Verhaltensweisen, die für die Durchführung von Einsatzfahrten unter Inanspruchnahme von Sonderrechten erforderlich sind gemäß der Feuerwehrdienstvorschrift 2, Ausbildung Freiwillige Feuerwehr (FwDV 2).  

 

Termine:

 

 

Der Teilnehmer kann:

  • die Aufgabenbereiche und Zuständigkeiten des Maschinisten erklären.
  • die wesentlichen, für ihre Funktion bedeutsamen, Unterschiede der Löschfahrzeuge und der feuerwehrtechnischen Beladung wiedergeben.
  • die für ihren Zuständigkeitsbereich erforderlichen technischen Grundlagen über den Aufbau und Funktion von Feuerlöschkreiselpumpen erklären und diese richtig bedienen.
  • die für die Wasserversorgung mit Feuerlöschkreiselpumpen erforderlichen technischen und physikalischen Grundlagen erklären und die Pumpen an unterschiedlichen Löschwasserentnahmestellen - auch bei der Löschwasserversorgung über lange Förderstrecken - richtig bedienen.
  • die für die Bedienung und Beseitigung kleinerer Betriebsstörungen erforderlichen technischen Grundlagen über kraftbetriebene und sonstige Geräte und deren Funktionsweisen erklären.
  • die Vorgaben aus dem Straßenverkehrsrecht, insbesondere hinsichtlich des Führens von Einsatzfahrzeugen, erklären und die ihren Zuständigkeitsbereich betreffenden Unfallverhütungsvorschriften wiedergeben.

 

Lehrgangsdauer:

  • 6 Ausbildungstage - Fr. / Sa. / Fr. / Sa. / Fr. / Sa.
  • mindestens 35 Stunden (FwDV 2)

 

Teilnahmevoraussetzungen:

  • abgeschlossene Truppmannausbildung gemäß FwDV 2, Punkt 2.1.2
  • Ausbildung zum Sprechfunker gemäß FwDV 2, Punkt 3.1

 

Lehrgangsort:

  • Feuerwehrschule Rhein-Erft-Kreis, Friedensstraße 2, 50181 Bedburg-Rath
  • Die praktische Ausbildung findet an der Erft in Bedburg-Broich statt.

 

Kleidung:

  • Während der theoretischen Ausbildung: Dienstkleidung gemäß kommunalen Bekleidungserlass
  • Während der praktischen Ausbildung: Einsatzkleidung (Persönliche Schutzausrüstung gem § 12 (1) Unfallverhütungsvorschrift Feuerwehr (UVV Feu). Es bestehen Umkleidemöglichkeiten.


Der Lehrgang beinhaltet eine Prüfung der Teilnehmer:

  • Schriftliche Lernzielkontrolle (gesamter Themenbereich)
  • Praktische Lernzielkontrolle (Betrieb maschinell angetriebener Einrichtungen)

 

Besondere Hinweise:

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